So kommt Noctive in Ihren Arbeitsalltag
Wir beginnen mit einer einzigen, konkreten Aufgabe. Mit Ihrem Fachbereich, Ihrer IT und Ihrem Datenschutz legen wir fest, welche Unterlagen genutzt werden, wer zugreift und welche Schritte eine Freigabe brauchen.
Wer was beiträgt
Am ersten Gespräch sind drei Seiten beteiligt.
- Ihr FachbereichSchildert eine typische Aufgabe, bringt die Unterlagen dazu mit und beschreibt, wie ein gutes Ergebnis aussieht.
- Ihre IT und Ihr DatenschutzPrüfen, auf welche Daten und Fachsysteme zugegriffen wird, wer welche Rechte bekommt und welche Betriebsanforderungen gelten.
- NoctiveSchlägt vor, wie Einrichtung und Nutzung aussehen. Besondere Anbindungen prüfen wir technisch, bevor wir sie zusagen.
Bei mehreren Gesellschaften stimmen wir Quellen, Aufgaben und Zugriffsgrenzen für jede einzeln ab.
Der Weg in den Arbeitsalltag
- Eine Aufgabe auswählendie oft vorkommt und deren Ergebnis Ihr Team gut beurteilen kann
- Quellen und Rechte festlegenwelche Unterlagen gelten, wer zugreift, welche Aktionen eine Freigabe brauchen
- Erproben und messenan echten Vorgängen, im Vergleich zum bisherigen Weg
- Erweiternauf weitere Aufgaben, Abteilungen oder Systeme
Anbindung an ERP und CRM
Zugang, Anmeldung und Funktionen klären wir mit Ihrer IT.
- Lesender ZugriffFür die Vorbereitung eines Angebots kann er genügen.
- Daten ändernWer Daten im Fachsystem ändern will, braucht andere Rechte und Prüfungen.
Fragen, die Einkauf und IT uns stellen
Die Antworten stammen aus unseren AGB, der Datenschutzerklärung und der Übersicht zur Auftragsverarbeitung.
Trainiert Noctive mit unseren Daten?
Nein. Ihre Konversationen und Wissensinhalte nutzen wir nicht zum Training oder zur Verbesserung der Engine. Ein solches Programm gäbe es nur mit Ihrer gesonderten, jederzeit widerrufbaren Einwilligung.
Quelle: Datenschutzerklärung, Engine & KI-InferenzWo liegen unsere Daten?
Dauerhafte Arbeitsbereichsdaten liegen in der konfigurierten EU-Projektregion unserer Datenbank. Für Hosting und Auslieferung der Anwendung kann ein Anbieter außerhalb der EU beteiligt sein, etwa Vercel mit Sitz in den USA. Diese Übermittlungen stützen sich auf einen Angemessenheitsbeschluss oder EU-Standardvertragsklauseln.
Quelle: Datenschutzerklärung, Empfänger & DrittlandübermittlungBekommen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Ja. Bevor wir personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Mandanten oder Beschäftigten verarbeiten, schließen wir einen vollständigen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Eigene Vertragsentwürfe Ihres Hauses prüfen wir im Einzelfall.
Quelle: Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitung (für B2B-Kunden)Wie lange binden wir uns?
Der Vertrag läuft unbefristet und ist von beiden Seiten mit 30 Tagen Frist zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar.
Quelle: AGB, 5. Laufzeit & KündigungKönnen sich die Preise ändern?
Frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und mit mindestens 30 Tagen Vorlauf. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Mehrnutzung kostet nur dann extra, wenn sie vorher im Tarif oder Angebot ausgewiesen ist.
Quelle: AGB, 4. Preise & ZahlungWas passiert mit unseren Daten nach Vertragsende?
Sie können die Herausgabe Ihrer bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format verlangen, soweit dies gesetzlich oder vertraglich geschuldet ist. Danach löschen wir sie über einen festgelegten Löschprozess. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Quelle: AGB, 5. Laufzeit & KündigungGibt es eine garantierte Verfügbarkeit?
Ein bestimmter Verfügbarkeitswert gilt nur, wenn er in Ihrem Tarif oder Ihrer Vereinbarung ausdrücklich zugesagt ist. Brauchen Sie einen festen Service-Level, vereinbaren wir ihn mit Ihnen.
Quelle: AGB, 8. Verfügbarkeit & Service-LevelKönnen KI-Antworten falsch sein?
Ja. KI-generierte Antworten können Fehler enthalten. Deshalb nennt der Assistant seine Quelle, und Sie legen fest, welche Antworten Ihr Team vor dem Versand prüft.
Quelle: Auftragsverarbeitung, 3. Künstliche Intelligenz